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Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Da wir unser Büro erfolgreich digitalisiert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen  als PDF per Mail oder über die WebAkte zusenden. Besprechungen können telefonisch oder als Video-Konferenz durchgeführt werden.


Wir verlegen unsere Kanzleiräume in die Ursulinenstr. 17 in Euskirchen. Daher sind wir am 06.05.2024 nicht erreichbar.



Aktuelles zum Baurecht

Baurecht

Baurecht Ausgabe 12/23


Lärmimmissionen: Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

Betriebserlaubnis: Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert

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Baurecht Ausgabe 11/23


Glücksspielrecht: Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen

Aktuelle Gesetzgebung: Ersatzbaustoffverordnung: neue Vorgaben seit 1.8.2023

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Baurecht Ausgabe 10/23


Baugenehmigung: Keine „Tiny“-Häuser im Landschaftsschutzgebiet

HOAI Leistungsphase 9: Leistungen können stillschweigend abgenommen werden

Formerfordernis: Planungsmangel mangelhaft beseitigt: Erneute Mangelrüge erforderlich

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Baurecht Ausgabe 09/23


Planungsrecht: Ohne wirksame Einbeziehung der VOB/B keine Kündigung bei Mängeln vor Abnahme

Fördermittelantrag: Entgangene Zuschüsse: Energieberater haftet nicht

Architektenhonorar: Was ist „anderweitiger Erwerb“ beim gekündigten Vertrag?

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Baurecht Ausgabe 08/23


Klimaschutz: Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf sind im Außenbereich privilegiert

EU-Recht: 250 Meter zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen?

Architektenhaftung: Leistungsphase 8: Einweisung ist Pflicht

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Baurecht Ausgabe 07/23


Rücksichtnahmegebot: Bauvorbescheid für Reihenhausanlage in Gebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern nicht nachbarrechtswidrig

Bauordnung: Beseitigung von Schottergärten

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Die Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin sind Ihre kompetenten Ansprechpartner in Euskirchen und Grevenbroich für den Fachbereich privates Baurecht.

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