Verzugszinsen

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Verzugszinsen 

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten. 

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 30. 06.2023 beträgt - 1,62 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen: 
  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 6,62Prozent
  • für einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 4 BGB): 4,12 Prozent
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 9,62 Prozent
für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 9,62 Prozent.
Hier finden Sie die Zinssätze für die Vergangenheit
Download Zinssätze 01.10.201 - 31.12.2022

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