Abnahme

Abnahme

Die Abnahme spielt im Baurecht eine zentrale Rolle. Hierunter versteht man die körperliche Entgegennahme des Werkes, verbunden mit der Erklärung, die Leistung des Werkunternehmers als die vertraglich geschuldete Leistung entgegenzunehmen. Die Abnahme führt einerseits zur Fälligkeit des Werklohns, andererseits geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung (Verjährung). Schließlich trägt Abnahme der Auftraggeber die Beweislast für das Vorliegen von Baumängeln.

Die Abnahme kann formlos erfolgen. In diesen Fällen wird in der Regel ein Abnahmeprotokoll nicht erstellt. Die Abnahme kann aber auch förmlich erfolgen, in diesem Fall untersuchen beide Parteien gemeinsam, ob die Voraussetzungen der Abnahme vorliegen und halten sad Ergebnis in einem Abnahmeprotiokoll fest.

Die Abnahme kann aber auch durch schlüssiges Verhalten (so genannte konkludente Abnahme) erfolgen. Hier liegt regelmäßig ein handelndes Auftrag Gebers vor, wonach davon ausgegangen werden kann, dass er die Werkleistung als vertragsgemäß billigen. In der Praxis geschieht dies oftmals durch Inbetriebnahme oder Benutzung des Werkes, etwa durch Einzug.

Die konkludente Abnahme darf nicht verwechselt werden mit der fiktiven Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B, wonach die Werkleistung als abgenommen gilt, wenn entweder nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung des Werkes 12 Werktage verstrichen sind oder nach der Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber eine Frist von 6 Werktagen verstrichen ist.

Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin, Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen des privaten Baurechts in Euskirchen und Grevenbroich

Haben Sie Fragen zu diesem Bereich oder wollen Sie einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 02251 59448 oder 02181 1648412 oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin in Euskirchen und Grevenbroich - Ihre kompetenten Anwälte im Fachbereich Baurecht.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift
Sefrin & Sefrin
Wilhelmstr. 13
53879 Euskirchen

Telefon

Zweigstelle Grevenbroich
Hollenweg 25
41515 Grevenbroich

Telefon

E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular,
oder nehmen Sie über die WebAkte Kontakt mit uns auf.
Sie finden uns auch bei
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch in den sozialen Netzwerken
Share by: