Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: |
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www.brak.de (Texte Berufsrecht: FAO, BRAO, BORA, RVG, Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft) |
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Name des Diensteanbieters: |
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Anke und Ulrich Sefrin |
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Kontaktdaten: |
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Telefon 02251-59448 |
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Angabe der Kammer: |
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Rechtsanwaltskammer Köln |
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Berufsbezeichnung: |
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Rechtsanwalt Ulrich Sefrin |
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Zulassungsbehörden: |
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt/Rechtsanwältin" wurde vom Oberlandesgericht Köln, Reichensberger Platz, 50668 Köln verliehen. |
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Ust-IDNr.: |
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DE 184066144 |
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Weitere Angaben nach der DL-InfoV:
- Die Kanzlei ist in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Sitz in Euskirchen und Zweigstelle in Grevenbroich tätig.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten:
Allianz Versicherungs AG
Kaiser Wilhelm Ring 31
50672 Köln
Fon 0221 - 57310
Fax 0221 - 5731561
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder
unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und
Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
- Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Köln für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält.
Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechts-anwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass der zugrunde zulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.