Bußgeldverfahren

Richtiges Verhalten, wenn ein Bußgeld droht

Wird ein Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie sofort zum Anwalt gehen. Machen Sie unter allen Umständen von dem Ihnen zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Räumen sie insbesondere den Tatvorwurf nicht voreilig ein. Jedes aus Ihrer Sicht noch so gute Argument wird Sie eher be- als entlasten.

Werden sie von einem Polizeibeamten mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert oder erhalten Sie einen Anhörungsbogen, machen sie keinerlei Angaben zur Sache und wenden sich sofort an Ihren Rechtsanwalt. Nur dieser hat die Möglichkeit in die Akten Einsicht zu nehmen und den Tatvorwurf zu prüfen. Dieser kennt die Rechtsvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser kennt aber auch die Verfahrensvorschriften, etwa die des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Ein Rechtsanwalt kennt Fehlerquellen bei den unterschiedlichen Messverfahren zur Kontrolle von Geschwindigkeit, Abstand und Rotlichtverstößen. Er weiß auch, wann Ordnungswidrigkeiten verjähren und welche Maßnahmen die Verjährung unterbrechen.

Nicht nur in der Probezeit, oder dann, wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt wenden. Bei einer Geldbuße von mindestens 40 € erfolgt ein Eintrag in das Verkehrszentralregister. Die Punkte werden nach zwei Jahren wiedr gelöscht, kommen aber weitere Eintragungen hinzu, unterbleibt dies. Daher sollten Sie stets einen Rechtsanwalt, der sich in verkehrsrechtlichen Fragen auskennt beauftragen.

Die Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin in Euskirchen und Grevenbroich sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner rund um das Verkehrsrecht.

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