Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge

Als Sorgerecht bezeichnet man das Recht und die Pflicht für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Beiden Elternteilen stehen die Personensorge und die Vermögenssorge gemeinsam zu.

Weder die Trennung noch die Scheidung wirken sich auf das Sorgerecht aus. Ohne eine gerichtliche Entscheidung bleiben beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil beantragt, ihn das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Ein solcher Antrag hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sowohl die Beendigung der gemeinsamen elterlichen Sorge als auch die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht.

Besonderheiten gelten bei der elterlichen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern.
Wir können hier nur einen ersten Überblick zu den angesprochenen Fragen geben. Dieser kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro damit wir eine auf ihre Situation passende Lösung finden.

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