Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung?
Bevor Sie uns beauftragen, sollten Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Eine klare Vorstellung darüber, was Sie bezahlen müssen erleichtert die Entscheidung einen Auftrag zu erteilen. Gerne sind wir bereit, mit Ihnen hierüber zu sprechen.
Wir können hier jedoch keine allgemein gültige Preisliste veröffentlichen, da die Mandate zu unterschiedlich sind und die jeweilige Anwaltsleistung individuell auf das jeweilige Mandat abgestimmt ist. Allgemein gilt:
In gerichtlichen Verfahren ist die Höhe der Vergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
vorgeschrieben. Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Tabelle zum RVG. Ähnliches gilt für die außergerichtliche Beauftragung. Hier besteht aber durchaus die Möglichkeit andere Vereinbarungen zu treffen. Sprechen Sie uns hierauf an. Wenn die konkreten Umstände des Falles bekannt sind und der Arbeitsaufwand abgeschätzt werden kann, können wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten.
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Sefrin & Sefrin
Ursulinenstr. 17
53879 Euskirchen
Telefon
Zweigstelle Grevenbroich
Hollenweg 25
41515 Grevenbroich
Telefon
E-Mail
Nutzen Sie unser Kontaktformular,
oder nehmen Sie über die WebAkte
Kontakt mit uns auf.
Sie finden uns auch bei
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch in den sozialen Netzwerken