Zweigstelle Grevenbroich
Seit dem 15.05.2008 unterhalten wir in Grevenbroich
eine Zweigstelle. Rechtsanwalt Ulrich Sefrin berät und vertritt Sie dort in allen zivilrechtlichen Belangen, insbesondere in den Bereichen Baurecht, Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht sowie Arbeitsrecht. Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen zum Mietrecht und zum anwaltlichen Vergütungsrecht unsere Zweigstelle wenden. Auch Inkassoaufträge werden von hier aus bearbeitet.
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Rufen Sie uns unter 02181 1648412
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Sefrin & Sefrin
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53879 Euskirchen
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Zweigstelle Grevenbroich
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