Verkehrsunfall

Richtiges Verhalten nach dem Verkehrsunfall

Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die sich anwaltlich vertreten lassen erhalten höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Am besten beauftragen Sie einen Anwalt sofort nach einem Unfall: Sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der Versicherung, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Fehler, die im frühen Stadium gemacht werden, können später nur schwer ausgebügelt werden. Geben Sie an der Unfallstelle nicht voreilig ein Schuldeingeständnis ab. Nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt auf, dieser beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Er schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können.

Sie haben das Recht, den Anwalt selbst auszusuchen. Dessen Kosten sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

So verhalten Sie sich am Unfallort richtig:
  1. Bleiben Sie an der Unfallstelle. Wenn Sie sich entfernen. machen Sie sich einer Verkehrsunfallflucht strafbar.
  2. Unfallstelle sichern. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie ein Warndreieck auf.
  3. Leisten Sie Erste Hilfe, soweit dies erforderlich ist.
  4. Notfallmeldung: Rufen Sie den Rettungsdienst und die Polizei.
  5. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  6. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
  7. Notieren Sie die Fahrzeugkennzeichen und die Namen und Adressen am Unfall beteiligter Personen. Und schreiben Sie auch mögliche Unfallzeugen auf. 
  8. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen, und notieren Sie Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines.
  9. Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Am besten benutzen Sie einen Unfallbericht. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Rechtsanwalt!
  10. Die Unfallaufnahme ist Sache der Polizei. Korrigieren Sie falsche Sachverhalte und weisen Sie auf Widersprüche hin. Machen Sie selbst Fotos von der Unfallstelle.
  11. Lassen Sie sich vor Ort nicht durch unseriöse »Unfallhelfer« beeinflussen. Nehmen Sie keine vermeintlich kostenlosen, in Wahrheit aber überteuerten Dienstleistungen in Anspruch, welche der Versicherer des Schädigers nicht ersetzen muss. Fragen Sie im Zweifel zuerst Ihren Anwalt, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
  12. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegeners. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Rechtsanwalt!
Die Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin in Euskirchen und Grevenbroich sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner rund um das Verkehrsrecht.

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Sie können aber auch online einen Schaden melden
 

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