Verzugszinsen
Verzugszinsen
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.
Der Basiszinssatz für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 30. 06.2023 beträgt - 1,62 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:
- für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 6,62Prozent
- für einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 4 BGB): 4,12 Prozent
- für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 9,62 Prozent
für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 9,62 Prozent.
Hier finden Sie die Zinssätze für die Vergangenheit
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Sefrin & Sefrin
Ursulinenstr. 17
53879 Euskirchen
Telefon
Zweigstelle Grevenbroich
Hollenweg 25
41515 Grevenbroich
Telefon
E-Mail
Nutzen Sie unser Kontaktformular,
oder nehmen Sie über die WebAkte
Kontakt mit uns auf.
Sie finden uns auch bei
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch in den sozialen Netzwerken